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NEUE EU-GRENZWERTE GEGEN LUFTVERSCHMUTZUNG |
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Seit dem 1. Januar 2005 gelten die Grenzwerte für Feinstäube (PM10) in der EU ohne jede Einschränkung. Das heißt, daß die Mitgliedstaaten die Einhaltung der Luftgrenzwerte gemäß der betreffenden Richtlinie sicherstellen müssen. Diese wurden 1999 für fünf Luftschadstoffe festgelegt. Dazu zählt auch Feinstaub (PM10) – kleine Schwebeteilchen, die in die menschliche Lunge eindringen, ihre Funktion beeinträchtigen und das Risiko für Erkrankungen (vor allem Herzinfarkte) erhöhen können.
Was ist „Feinstaub“ oder „PM10“?
PM10 sind kleine Schwebeteilchen mit einem Durchmesser von höchstens 10 Mikrometern. Wegen ihrer Winzigkeit sind sie besonders gesundheits- gefährdend, denn sie dringen tief in die Lunge ein. Schwebeteilchen mit einem Durchmesser von mehr als 10 Mikrometern werden vor allem durch die Nase und die oberen Atemwege herausgefiltert und dringen nicht in gleichem Maße in die sensiblen Lungenpartien vor.
Welche Auswirkungen hat Feinstaub auf die Gesundheit des Menschen?
Feinstaub ist einer von vielen Schadstoffen, die wir mit der Luft einatmen und die für uns schädlich sind. Er führt zur Verschlimmerung von Atemwegs- erkrankungen sowie zur Erhöhung der Sterblichkeit: Vor allem durch ein erhöhtes Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich Herzinfarkten wird die Lebenserwartung erheblich gesenkt.
Nach neuesten Schätzungen des Programms „Saubere Luft für Europa“ (CAFE) verringert sich die durchschnittliche Lebenserwartung in der EU durch Feinstaub um neun Monate. Diese Zahl schwankt zwischen wenigen Monaten in Mitglied- staaten mit ziemlich sauberer Luft und fast zwei Jahren in den schlechtesten Fällen.
In einer unlängst von der WHO veröffentlichten Studie zu umweltbedingten Krankheiten bei Kindern wurde festgestellt, dass jährlich bis zu 13 000 Todes- fälle bei Kindern im Alter von 0-4 Jahren in den 52 europäischen Mitgliedstaaten der WHO auf die Feinstaubbelastung in der Außenluft zurückzuführen sind. Ferner geht aus der Studie hervor, daß mehr als 5000 dieser Leben gerettet werden könnten, wenn die Belastung durch Feinstaub in den betreffenden Ländern auf die EU-Grenzwerte für Feinstaub gesenkt würde.
Woher stammt Feinstaub?
Es gibt zahlreiche vom Menschen verursachte Quellen von Feinstaub, doch kommt er auch in der Natur vor, wenn beispielsweise Staub oder Meersalz vom Wind aufgewirbelt werden. Der Verkehr erzeugt Feinstaub durch die Verbren- nung von Benzin und Diesel in Kraftfahrzeugen. Zuweilen ist dann von Dieselruß die Rede. Weitere Quellen sind u. a. Anlagen zur Verbrennung fossiler oder sonstiger Brennstoffe. Beispiele dafür sind Kraftwerke und kleine Heizkessel in Privathaushalten, Holzverbrennungsanlagen sowie weitere industrielle Prozesse, bei denen verschiedene Formen von „Staub“ anfallen.
Was besagen die EU-Rechtsvorschriften?
Die EU verabschiedete 1996 eine Rahmenrichtlinie über die Beurteilung und die Kontrolle der Außenluftqualität, der 1999 eine Einzelrichtlinie folgte, in der Grenzwerte für PM10 und die Schadstoffe Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Blei festgelegt wurden. Die Grenzwerte treten zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft (am 1. Januar 2005 außer für Stickstoffdioxid).
Um den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, nach dem Inkrafttreten der Einzelrichtlinie im Jahr 1999 (die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten hatte bis 2001 zu erfolgen) die erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung der Luft- verschmutzung zu ergreifen, wurde eine so genannte „Toleranzmarge“ einge- führt, die jedes Jahr geringer wurde und am 1. Januar 2005 (bzw. 2010 für Stickstoffdioxid) ganz entfiel. Für alle Gebiete und Ballungsräume, wo der Grenzwert einschließlich der Toleranzmarge überschritten wurde, hatte der betreffende Mitgliedstaat Pläne oder Programme aufzustellen und zu verwirk- lichen, um die Luftverschmutzung einzudämmen und den Grenzwert zu dem festgesetzten Zeitpunkt einzuhalten. Für Feinstaub war dies der 1. Januar 2005.
Gemäß der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten gefordert, die festgelegten Luftqualitätsziele zu erreichen und die schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern. Die Mitgliedstaaten müssen die Luftqualität überwachen und bei zu hohen Luftverschmutzungs- werten entsprechende Maßnahmen ergreifen. Außerdem haben sie der Kommission jährlich eine Liste derjenigen Gebiete und Ballungsräume vorzu- legen, in denen die Grenzwerte für die Luftqualität überschritten wurden.
Die Kommission will mithilfe dieser Richtlinie sicherstellen, daß unsere Atemluft EU-weit bestimmten Standards genügt. Es ist zu beachten, daß die Luftver- schmutzung auch bei Einhaltung dieser Grenzwerte Auswirkungen hat, weshalb Schadstoffemissionen weiter gesenkt werden müssen, um den EU-Bürgern saubere Luft zu garantieren.
Wo werden gegenwärtig die Grenzwerte für Feinstaub überschritten?
Aufgrund der Angaben aus den Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission festgestellt, daß 2002 die Verschmutzung in zwölf der 15 Mitgliedstaaten über den Grenzwerten einschließlich der für das Jahr festgelegten Toleranzmarge lag. Betroffen waren Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, die Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich. Die Grenzwertüberschreitungen wurden hauptsächlich durch Fein- staub verursacht und traten vor allem in Großstädten und im Umkreis großer Industriegebiete auf.
Wie kann die Feinstaubbelastung verringert werden?
Lokale, nationale und europäische Maßnahmen müssen kombiniert werden, um Feinstaubemissionen zu senken. Auf lokaler und nationaler Ebene wurden bereits zahlreiche Schritte unternommen, doch sind noch weitere Anstrengungen erforderlich. Dazu zählen Maßnahmen zur Verminderung der verkehrsbedingten Verschmutzung (Überlastungsgebühren, Fahrverbot in Innenstädten für schad- stoffemittierende Fahrzeuge, Einbau von Rußfiltern in Stadtbussen), strenge Normen für private Heizsysteme und ein Verbot des Einsatzes umwelt- belastender Brennstoffe in den Städten.
Welche weiteren Schritte plant die Europäische Kommission?
Die Kommission will dazu beitragen, daß die Luft in den europäischen Städten zum Nutzen ihrer Bürger sauberer wird. Daß sie sorgfältig prüft, inwieweit die Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschriften umsetzen, ist nur ein Schritt in diese Richtung. Die Kommission möchte jedoch noch mehr tun und bereitet derzeit einen integrierten Aktionsplan vor, um die Luftqualität in Europa weiter zu verbessern (Saubere Luft für Europa – CAFE). Sie wird diesen Plan bis Mitte 2005 verabschieden.
Gegenwärtig befragt die Kommission die europäischen Bürger zu ihrer Meinung über die Qualität ihrer Außenluft und mögliche Verbesserungsmaßnahmen. Die Konsultation in Form eines im Internet veröffentlichten Fragebogens wird bis Ende Januar fortgesetzt.
Quelle: Europäische Kommission / Vertretung in Deutschland Mitteilung vom 21.02.2005
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